Ich plädiere dafür, bei der Erstattung von Reisekosten für LAG-Mitglieder keine Änderung gegenüber dem alten LAG Statut vorzunehmen.
Im Haushalt 2016 machen die Kosten für LAGen mit rund 16.000 Euro weniger als 2 Prozent des Gesamthaushaltes von rund 1.000.000 Euro aus. Von diesen LAG Kosten entfallen aber rund 2/3 quasi fix auf die Reisekosten für die BAG-Delegationen. Nur 1/3 der Kosten, das wären dann etwa 6000 Euro, entstehen durch die sonstigen Reisekostenabrechnungen. Hinzu kommt, dass ein nicht unerheblicher Teil dieser Kosten durch Spenden der Partei rückerstattet wird. (Laut Finanzunterlagen 4.516 Euro in 2016).
Die möglichen Einspareffekte durch den nun vorgeschlagenen Passus sind daher relativ gering, zumal ja Reisekostenabrechnungsmöglichkeiten für Sprecher und Delegierte beibehalten werden sollen.
Die -je nach individuellem finanziellem Hintergrund- zum Teil nicht vernachlässigbaren Kosten einer "Reise" nach Mainz (oder einem anderen Tagungsort) gerade für neue Interessierte, die beispielsweise zunächst nur einmal LAG-Luft "schnuppern" möchten, könnten dann einen gewichtigen Grund darstellen diese Reise zu unterlassen. Auch für den ein oder anderen nur "mäßig" Engagierten, könnte die Nichterstattung der Kosten dann der Knackpunkt für den Ausstieg oder das nur unregelmäßige Erscheinen auf LAG Sitzungen sein.
Gerade im Sinne einer Belebung der LAG Tätigkeit aber auch einer Aufrechterhaltung der Kontinuität der Arbeit kommt es so -mit potentiell nur geringer finanzieller Kosteneinsparungsmöglichkeit (auch die Möglichkeiten einer Verzichtsspende fallen weg)- zu einer Reduzierung des wichtigen inhaltlichen Inputs, der regionalen Vernetzungsmöglichkeiten aber auch der personellen Stärke und der personellen Frische der LAGen.
Antrag: | LAG-Statut |
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Antragsteller*in: | Carsten Jansing KV Rhein-Lahn |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 04.05.2017, 15:04 |
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