Wenn LAG-Sprecher*Innen die Einladungen nicht (mehr) übernehmen (können), Sitzungen von den Mitgliedern jedoch gewünscht werden, muss die Organisation von Terminen und die Einladung dazu anderweitig organisiert werden. Dies sollte das zuständige Mitglied im Erweiterten Landesvorstand übernehmen. Dies beugt längeren Perioden der Handlungsunfähigkeit von LAGen, wie wir sie erlebt haben, vor.
Antrag: | LAG-Statut |
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Antragsteller*in: | KV Rhein-Pfalz-Kreis , LAG Gesundheit und Soziales (dort beschlossen am: 05.05.2017) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 07.05.2017, 16:41 |
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