Veranstaltung: | Landesdelegiertenversammlung |
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Tagesordnungspunkt: | 8. Wahl außerordentliche Mitglieder in die Mitgliederversammlung der HBS RLP |
Antragsteller*in: | Landesvorstand |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 13.04.2017, 13:21 |
HBS-2: Wahlstatut Heinrich Böll Stiftung
Antragstext
Delegierte und Ersatzdelegierte werden getrennt gewählt. Sollten nicht
mehr KandidatInnen zur Verfügung stehen als Delegierte zu wählen sind,
kann dies auf einem Stimmzettel geschehen.
Es können für so viele KandidatInnen Stimmen abgegeben werden, wie
Delegiertenplätze zu wählen sind. Dabei kann mit Ja, Nein oder Enthaltung
abgestimmt werden. Das Frauenstatut ist anzuwenden.
Gewählt sind diejenigen KandidatInnen mit den meisten Stimmen, die im
ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen erzielt haben.
In einem zweiten Wahlgang können alle KandidatInnen antreten, die im
ersten Wahlgang noch nicht gewählt wurden. Gewählt sind diejenigen
KandidatInnen mit den meisten Stimmen, die die absolute Mehrheit der
gültigen Stimmen erzielt haben.
Im dritten Wahlgang können alle KandidatInnen antreten, die im 2. Wahlgang
nicht gewählt wurden. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der gültigen
abgegebenen Stimmen erzielt hat.
Begründung
erfolgt mündlich.
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