Die bisherigen "5" mögen nicht mehr zeitgemäß sein, 10 sind zu hoch gegriffen. Die Einschränkung "aus mind . 3 KVen" wie bisher macht Sinn, beibehalten zu werden.
Antrag: | LAG-Statut |
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Antragsteller*in: | Karl-W. Koch |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 16.05.2017, 18:08 |
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