Die Idee, dass ein Jahresarbeitsprogramm festgelegt werden muss, ist gut. Man sollte die Betreiligten aber nicht zu sehr darin beschränken, wann es festgelgt wird. Das kann genauso gut gegen Ende des Vorjahres wie zu Beginn eines Jahres geschehen. Es muss ebenso wenig auf einer Präsenzsitzung beschlossen werden. Wenn davon nur noch zwei im Jahr stattfinden sollen, wird es sonst eng.
Antrag: | LAG-Statut |
---|---|
Antragsteller*in: | Almut Schaab-Hehn |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 15.05.2017, 22:51 |
Kommentare