Sowohl im alten LAG-Statut als auch in den beiden vorliegenden Entwürfen fehlt eine Definition desen, wer Mitglied einer LAG ist.
Es besteht für alle das uneingeschränkte Recht in LAGen hineinzuschnuppern. Für eine konstruktive Arbeit ist aber die regelmäßige Mitarbeit notwendig.
Die kontinuierliche Mitarbeit in LAGen ist daher zu fördern und und zur Voraussetzung zu machen, um formell Einfluss ausüben zu dürfen.
Eine regelmäßige Mitarbeit von mindestesn 5 Parteimitgliedern ist für die zurzeit bestehenden LAGen einfacher herzustellen als die Anwesenheit von 10 Parteimitgliedern, um beschlussfähig zu sein.
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