Begründung: Kontinuierliche politische Arbeit macht regelmäßige persönliche Treffen erforderlich, Telefonkonferenzen oder online-Formate können diese ergänzen, jedoch nicht ersetzen. Zwei Präsenzsitzungen pro Jahr sind jedoch das absolute Minimum für eine sinnvolle inhaltliche Arbeit, häufig sind mehr Sitzungen erforderlich. Wenn in der ersten Sitzung im Jahr ein Jahresarbeitsprogramm erstellt wird, bezieht sich dies dann nur noch auf eine weitere Präsenzsitzung, bevor dann im Folgejahr bereits das nächste Jahresarbeitsprogramm beschlossen wird, ein wenig zielgerichtetes Vorgehen. Eine apodiktische Beschränkung auf 2 Sitzungen pro Jahr ist nicht sinnvoll. Finanzielle Aspekte müssen bei der Zahl der Sitzungen beachtet werden, wichtige inhaltliche Arbeit darf aber nicht an zu eng ausgelegten finanziellen Regelungen scheitern.
Antrag: | LAG-Statut |
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Antragsteller*in: | KV Rhein-Pfalz-Kreis , LAG Gesundheit und Soziales (dort beschlossen am: 05.05.0006) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 07.05.2017, 16:36 |
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